Diese Frage wurde mir von den Bürgerinnen und Bürgern in Müggenhausen und Schwarzmaar gestellt, nachdem die Gemeindeverwaltung den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Aachen zur Südtangente verloren hatte.
Was bisher geschah:
Die Gemeinde Weilerswist hatte 2018 mit einem pragmatischen Lösungsansatz versucht, die Anlieger der Rheinbacher Straße in Müggenhausen vom Schwerlastverkehr mit einer „Osttangente“ zu entlasten und die Wohnqualität zu verbessern. Ein gut ausgebauter Wirtschaftsweg sollte als Gemeindestraße umgewidmet und von dem Schwerlastverkehr der Kiesgruben und Asphaltmischwerke genutzt werden. Eine Anliegerin klagte. Das Gericht gab der Klägerin Recht, dass eine unzureichende Abwägung zwischen dem Gemeininteresse und dem Einzelinteresse der Anliegerin erfolgt wäre. Die Gemeinde griff das Urteil auf und besserte per Ratsbeschluss Ausgleichsmaßnahmen für die Anliegerin nach. Diese klagte erneut und bekam von der neubesetzten Kammer Recht.
Wie geht es nun weiter?
Wir geben nicht auf! Dem Urteil ist zu entnehmen, dass wir mit dem pragmatischen Lösungsansatz nicht durchkommen, sondern ein für den Straßenbau übliches Planfeststellungsverfahren durchführen müssen. In dem Verfahren werden alle Interessen berücksichtigt, abgewogen und ggfs. Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Da die zu entlastende Straße, die Rheinbacher Straße, eine Kreisstraße ist, haben wir bereits Kontakt mit dem Kreis aufgenommen mit dem Ziel das Planfeststellungsverfahren möglichst zügig auf den Weg zu bringen, – für die von der Verwaltung favorisierte Trasse und für die Trasse, die von der CDU-Fraktion per Antrag vorgeschlagen ist. Der Fachausschuss Gemeindeentwicklung und Infrastruktur wird am 01.10.2020 die weitere Vorgehensweise festlegen.
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