Social-Media-Thema: In „Weilerswist und mehr“ wird immer wieder das Thema Beigeordneter diskutiert. Ist es wirklich so, dass dieser „Posten“ nicht notwendig wäre?
Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Beigeordneter“?
Die Beigeordneten sind kommunale Wahlbeamte. Sie werden vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt. In Weilerswist bilden die hauptamtlichen Beigeordneten zusammen mit der Bürgermeisterin den Verwaltungsvorstand. Der Bürgermeisterin führt den Vorsitz und entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten. Beigeordnete unterstehen der Bürgermeisterin direkt und vertreten sie in ihrem Dezernat. Der Erste Beigeordnete ist im Verhinderungsfall der allgemeine Vertreter der Bürgermeisterin. Beigeordnete sind für den Teilbereich der Verwaltung (Geschäftskreis) zuständig, der ihnen von der Bürgermeisterin übertragen worden ist. Die weiteren (hauptamtlichen) Beigeordneten leiten als ständige Vertreter des Bürgermeisters ihr Dezernat selbständig. Der für das Finanzwesen der Kommune zuständige Dezernent wird traditionell als Kämmerer bezeichnet.
Ist der „Posten“ notwendig – oder gibt es Alternativen?
Aktuelle Situation:
Schaut man sich die Organisationsstruktur der Gemeinde Weilerswist an, so gibt es drei Dezernate (Geschäftskreise). Zwei werden von dem Ersten Beigeordneten und dem Beigeordneten/Kämmerer als Dezernenten geführt, einer von der Bürgermeisterin. Der Erste Beigeordnete und der Beigeordnete/Kämmerer übernehmen in der Gemeinde Weilerswist zugleich die Funktion eines Fachbereichsleiters. Der Fachbereichsleiter koordiniert das operative Geschäft.
Alternative 1:
Drei Dezernate werden beibehalten, ein Dezernat wird nicht von einer/einem Beigeordneten geführt, sondern mit einer Beamtin/einem Beamten oder einer/einem Angestellten auf Lebenszeit. Eine Kostenersparnis für die Gemeinde Weilerswist ist fraglich. Vorteil der aktuellen Lösung: alle acht Jahre kann der Rat entscheiden, ob er mit der Wahlbeamtin/dem Wahlbeamten weiterarbeiten möchte oder die Stelle neu besetzen möchte.
Alternative 2:
Es erfolgt eine komplette Umstrukturierung in zwei Dezernate, eines wird von der Bürgermeisterin geführt, eines vom Ersten Beigeordneten. Mit dieser Umstrukturierung in zwei Dezernate ist verbunden,
- dass der Dezernent die Funktion der Fachbereichsleitung nicht mehr innehat.
- dass zwei Stellen in der Fachbereichsleitung mit zwei zusätzlichen Personen besetzt werden müssten.
Kurz: ein Beigeordneter geht, zwei Stellen in der Fachbereichsleitung sind neu zu besetzen. Kosten werden bei dieser Lösung nicht gespart.