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Statusbericht zur L163 – Ortsdurchfahrt Metternich

Engagement ist nach wie vor vorhanden – auch wenn’s einige nicht wahrhaben wollen.

 

In vielen gemeinsamen Gesprächen haben die Anwohnerinnen und Anwohner ihr Anliegen deutlich gemacht, die Geschwindigkeit auf der L163 – Ortsdurchfahrt Metternich – zu reduzieren, die Ortsdurchfahrt für den Schwerlastverkehr zu sperren und/oder eine Ortsumgehung zu bauen. Sie führen als Gründe die Lärm- und Geruchsbelästigung der Anwohner und die Sorge um die Sicherheit von Schulkindern und älteren Menschen an.

Bei der Ortsdurchfahrt Metternich handelt es sich um eine Landstraße, also eine sogenannte klassifizierte Straße. Straßenbaulastträger ist der Landesbetrieb Straßen NRW. Auf klassifizierten Straßen gilt, dass ohne Einwilligung des Straßenbaulastträgers eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht infrage kommt, und wenn doch, dann auch nur bei einer bestehenden besonderen Gefahrenlage.

Wichtig ist bei allem: Nicht die Gremien der Kommunen sind befugt, derartige verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen; dazu ist stets nur die zuständige Verkehrsbehörde berechtigt. Diese hat sich an die gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land zu halten und somit darüber hinaus nur einen Ermessensspielraum, wenn die verkehrsrechtlichen Vorschriften dies zulassen.

Als Bürgermeisterin habe ich Ihre Argumente, Vorstellungen und Erwartungen aufgenommen, bei den zuständigen Behörden vorgetragen und darum gebeten zu prüfen, ob eine Realisierung möglich ist. Darüber hinaus haben wir eigene Maßnahmen eingeleitet, die in Abstimmung mit den zuständigen Behörden machbar waren.

Die Ergebnisse möchte ich an dieser Stelle zusammenfassen:

  • Mit dem Ziel, den Fahrzeugfahrern ihr Fahrverhalten bewusst zu machen, wurde eine Geschwindigkeitsmesstafel mit entsprechender Anzeige aufgestellt.
  • Zur Reduzierung des Schwerlastverkehrsaufkommens, verursacht durch ortsansässige Unternehmen, habe ich persönliche Gespräche mit ortsansässigen Unternehmern geführt mit dem Ziel, dass die LKW-Fahrer anstatt der Ortsdurchfahrt Metternich die parallel verlaufende Autobahn nutzen.
  • Die Osttangente ist von der Gemeinde Weilerswist für die aktuell bei der Bezirksregierung angesiedelten Überarbeitung der Regionalplanung vorgeschlagen worden. Diese soll für Metternich zu einer Entlastung vom Schwerlastverkehr führen, der durch den Tagebau verursacht wird.
  • Eine Ampelanlage für eine sichere Querung der L 163, insbesondere für die Grundschüler ist , von Straßen NRW realisiert worden.

Eine Vielzahl von Gesprächen wurden von mir mit dem Baulastträger, dem Landesbetrieb Straßen NRW, geführt, in dem ich Ihre Erwartungen und Vorschläge zur Verbesserung der Situation immer wieder angesprochen habe. Hier ein Sachstand als Zwischenergebnis der bisher geführten Gespräche:

  • Eine Geschwindigkeitsbegrenzung für mehr Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer und eine geringere Lärmimmission, verursacht durch den durchfahrenden Verkehr –  ist unter Hinzuziehung der Straßenverkehrsordnung nach Prüfung des Straßenverkehrsamtes nicht möglich.  Mehr…
  • Für eine Verschwenkung am Ortseingang zur Abbremsung des Verkehrs aus Heimerzheim kommend ist eine Mindestbreite der Fahrbahn erforderlich. Diese Voraussetzung ist laut Straßen NRW am Ortseingang nicht erfüllt.
  • Hinsichtlich einer Umgehung wurde vom Straßenbaulastträger festgestellt, dass das aktuelle Verkehrsaufkommen für eine solche Lösung in Metternich nicht ausreicht.
  • Ein „Starenkasten“, der die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen für mehr Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer überwacht, wird laut Kreis nur an Unfallschwerpunkten eingesetzt. Ein Unfallschwerpunkt liegt auf der L163 – Ortsdurchfahrt Metternich – nicht vor.

Das hohe Verkehrsaufkommen während der Sperrung der A61 führt für die Anwohnerinnen und Anwohner zu einer weiteren Belästigung. Nach der aktuellen Rechtslage wird dieses, im Rahmen der Umleitungsfunktion, als „temporäre Belastung“, bezeichnet. Diese Belastungen fließen nicht in die Beurteilung zur Erfordernis einer Umgehung aufgrund hohen Verkehrsaufkommens ein, lösen also keinen Handlungsbedarf seitens des Straßenbaulastträgers aus – aus meiner Sicht, leider!

Den Ärger der Anwohnerinnen und Anwohner über diese Situation teile ich. Ihr Anliegen ist mir sehr wichtig und deshalb habe ich dieses immer wieder persönlich bei den zuständigen Stellen vorgetragen. Die Verkehrsbehörden haben keine Möglichkeit, von den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen. Es ist nach wie vor Sache des Gesetzgebers, zu Geschwindigkeitsregelungen andere Vorschriften zu erlassen.

Dies mag uns als Kommunalpolitikern nicht gefallen, zumal die Zuständigkeitssituation in der Bevölkerung oft auf Unverständnis stößt. Es macht mich besonders betroffen, dass mein Engagement in der Sache angezweifelt wird. Ich darf den Anwohnerinnen und Anwohnern versichern, dass dies nicht so ist. Mein Wunsch ist es, für die Anwohner der Ortsdurchfahrt Metternich, eine spürbare Verbesserung zu erreichen. Wir haben uns aber den gesetzlichen Vorgaben und den Entscheidungen der Verkehrsbehörden zu beugen. Kommunale Gremien können zwar entsprechende Anträge stellen, entscheiden können sie bei Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht, da es sich um eine staatliche Aufgabe handelt, die vor Ort durch die Verwaltung umgesetzt wird.

Sie können versichert sein, dass ich die Situation in Metternich nicht als gegeben hinnehme. Losgelöst von den verkehrsrechtlichen Zuständigkeiten haben wird in Weilerswist schon einiges bewirken können: temporäre Aufstellung einer Geschwindigkeitstafel, persönliche Gespräche mit ortsansässigen Unternehmen, die Einrichtung einer Fußgängerampel und der Antrag zur Aufnahme der Osttangente in den Regionalplan, die nach aktuellem Stand von der Bezirksregierung in die Planung aufgenommen ist.

Bild: Anne Horst