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Ein 18-jähriger fragte: Wie setzt sich der Rat der Gemeinde Weilerswist zusammen, wie funktioniert er?

Zunächst einmal bedanke ich mich für die Anfrage und das Interesse an der Arbeit des Rates!

Wie setzt sich der Rat in der Gemeinde Weilerswist zusammen?

Der Gemeinderat wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. In der Regel alle fünf Jahre findet die Kommunalwahl statt, in der sich die Vertreterinnen und Vertreter der ortsansässigen Parteien und Wählervereinigungen zur Wahl stellen. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Organ der Gemeinde. Er setzt sich aktuell aus 34 von den Bürgern gewählten Mitgliedern zusammen. Die Bürgermeisterin führt den Vorsitz im Gemeinderat und wird in direkter Wahl von den Bürgern gewählt. Der Gemeinderat legt in Zusammenarbeit mit den Fachausschüssen die Grundsätze für die Gemeindeverwaltung fest und entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten der Gemeinde. So wird das kommunale Selbstverwaltungsrecht, das in Artikel28 Absatz2 Satz1 GG verankert ist, sichergestellt.

Aktuell setzt sich der Rat aus vier Fraktionen zusammen: CDU-Fraktion (14), SPD-Fraktion (12), FDP-Fraktion (4), Fraktion Bündnis#90/Die Grünen (4).

Das Regelwerk für die kommunale Selbstverwaltung findet sich u.a. in der Gemeindeordnung des Landes NRW, in der Hauptsatzung der Gemeinde Weilerswist, in der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse und der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Weilerswist.

Wer/was ist notwendig, um eine Entscheidung im Rat zu treffen?

Zunächst einmal muss ein Thema Eingang in die Tagesordnung der Ratssitzung finden. Die Tagesordnung für die Ratssitzung legt die Bürgermeisterin fest. Ebenso kann eine Fraktion oder ein Fünftel der Ratsmitglieder Vorschläge zur Tagesordnung in Form von Anträgen einreichen, die dann in die Tagesordnung aufgenommen werden.

In der Regel wird von den Mitarbeiter*innen der Verwaltung eine Beschlussvorlage erarbeitet, die die Hintergründe zum Sachverhalt schriftlich darstellt und ggfs. die zu erwartenden Kosten und deren Deckung im Haushalt enthält. Bei komplexen Themen wird zunächst zur Beratung in den zuständigen Fachausschuss verwiesen. Häufig werden zu einer fundierten Entscheidungsfindung auch externe Expert*innen hinzugezogen.

Die Unterlagen zur Tagesordnung erhalten die Ratsmitglieder mit der Einladung zehn Tage vor der Sitzung, digital über das Ratsinformationssystem oder per Post. Dann haben die Ratsmitglieder bis zur Sitzung Zeit, die Unterlagen durchzuarbeiten und in ihren Fraktionen zu beraten.

In der Ratssitzung erfolgt dann die Diskussion zwischen den Ratsmitgliedern. Nach § 48 Gemeindeordnung NRW sind Ratssitzungen öffentlich. Durch die Geschäftsordnung kann die Öffentlichkeit für bestimmte oder auf Antrag für einzelne Angelegenheiten ausgeschlossen werden, beispielsweise bei Vertrags- oder Personalangelegenheiten. So können die Bürger*innen die Entscheidungsfindung begleiten. Schließlich wird über die Beschlussvorlage abgestimmt und entschieden. Die Bürgermeisterin sorgt mit der Unterstützung der Mitarbeiter*innen der Gemeindeverwaltung dafür, dass die Beschlüsse umgesetzt werden.

Die Bürger*innen haben die Möglichkeit ihre Fragen und Anliegen den Fraktionen vorzutragen und über diesen Weg in den Rat einzubringen oder sie nutzen die Einwohnerfragestunde und stellen in der Sitzung ihre Fragen direkt an die Bürgermeisterin, die diese dann sofort oder später schriftlich beantwortet.

Alles rund um den Rat und seine Arbeit finden Sie unter https://www.weilerswist.de/rathaus/rat-und-sitzungsdienst.php