Auch wenn jetzt erst einmal der Sommer kommt, ist der „Winterdienst“ immer wieder Gesprächsthema in den sozialen Medien. Ich möchte Ihnen erklären, wie es zu der Entscheidung kam und Ihnen meine Meinung dazu nicht vorenthalten.
Die Entscheidung – öffentlich und transparent
Vom Rat wurde beschlossen, dass eine Organisationsuntersuchung zum Bauhof erstellt wird. Mit der Vorstellung der Ergebnisse zur Organisationsuntersuchung des Bauhofs in der Haupt-, Finanz- und Vergabeausschusssitzung am 07.11.2019 wurde auch das Thema Winterdienst behandelt. In der Sitzung am 12.12.2019 beschloss der Rat einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Empfehlungen aus der Organisationsuntersuchung und die Aufhebung des Sperrvermerks zur Stellenbesetzung des Bauhofs. Der Maßnahmenkatalog wird nun abgearbeitet, dem Rat zur dessen Umsetzung Bericht erstattet. Die Entscheidung, wer den Winterdienst für 2020/2021 durchführt, musste auf die Haupt-, Finanz- und Vergabeausschusssitzung vertagt werden, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar war, ob abhängig vom Bewerberfeld eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern zur Durchführung des Winterdienstes eingestellt werden kann. Am 12.03.2020 fasste dann der Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss den Beschluss, den Winterdienst zu vergeben. Von den empfohlenen und vom Rat beschlossenen zwölf Stellen waren zu diesem Zeitpunkt zehn Stellen besetzt. Damit lag die Anzahl der Mitarbeiter noch unter der empfohlenen personellen Ausstattung zur zuverlässigen Durchführung des Winterdienstes. Gegen diesen Beschluss legten die SPD- und FDP-Fraktionen Einspruch ein, zu dem laut Geschäftsordnung des Rates nur der Rat entscheiden kann. Die Entscheidung zum Einspruch erfolgte in der Ratssitzung am 15. April 2020. Anschließend erfolgte umgehend die Vorbereitung zur Ausschreibung zum Winterdienst.
Im Sitzungsdienst der Gemeinde Weilerswist sind alle Vorlagen, Niederschriften und Anlagen der oben aufgeführten Sitzungen öffentlich zugängig. Sie können einen vereinfachten Zugang über die Bürger-App nehmen.
Winterdienst – kalkulatorischer Vergleich von Vergabe und Durchführung durch den Bauhof
Als Entscheidungshilfe für den Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss am 12.03.2020 war eine vergleichende Kalkulation gefragt, bei einem vom Bauhof und bei einem vom externen Dienstleister durchgeführten Winterdienst. Als Basis für die kalkulatorischen Kosten bei Vergabe an einen externen Dienstleister diente das Angebot aus dem Vorjahr. Es handelte sich hierbei um eine kalkulatorische Größe und nicht um einen Preis aus einem aktuellen Angebot.
Die kalkulatorischen Werte beruhten auf bestimmten Annahmen und wurden nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis erstellt:
- Aufgrund von Erfahrungswerten wurden 25 Einsätze je Saison angesetzt.
- Der Kalkulation der Personalkosten liegt der gültige Tarifvertrag TVöD zugrunde.
- Die Anzahl der Stunden berücksichtigt sowohl einmalig anfallende Zeiten, wie Schulungszeiten, als auch die abhängig von der Anzahl der Einsätze anfallende Stunden, beispielsweise für Rüst- und Streuzeiten, Reinigung und Pflege der Maschinen.
- Ebenfalls wurden die Vorhaltekosten für Personal und Gebäude berücksichtigt, bezogen auf die fünfmonatige Saison des Winterdienstes, beispielsweise anteilige kalkulatorische Miete oder Abschreibung.
- Der Fuhrpark ist so konzipiert, dass die Fahrzeuge ganzjährig auch für andere Aufgaben des Bauhofs eingesetzt werden können. Deshalb erfolgt hier nur eine anteilige Zurechnung der Kosten zum Winterdienst. Nur die Streuaufsätze und Schneeschilde werden ausschließlich für den Winterdienst genutzt und entsprechend ganz dem Winterdienst zugeordnet.
- Die für die Kalkulation veranschlagte Streusalzmenge basiert auf Erfahrungswerten, der Preis wurde aktuell ermittelt.
- Weiterhin fließen in die Kalkulation die anteiligen Gemeinkosten ein.
Basis sind Werte aus Jahresabschlüssen bzw. aus der aktuellen Finanzbuchhaltung. Die Kosten variieren, wenn eine der Annahmen nicht zutrifft, beispielsweise die Anzahl der Einsätze, oder die Ausschreibung so zeitnah vor Beginn des Winterdienstes am 1.11. eines Jahres erfolgt, dass die Anbieter höhere Preise realisieren können.
Die Höhe der Kosten bei Vergabe des Winterdienstes ist durch verschiedene Variablen beeinflussbar. Aus meiner Sicht der wichtigste Faktor ist die Anzahl der Jahre, für die der Auftrag vergeben wird: je länger der Zeitraum desto mehr Planungssicherheit für den Anbieter, die sich wiederum auf die Angebotspreise auswirkt. Für die Laufzeit eines Vertrages werden jedoch durch die Rechtsvorschriften zu Ausschreibung und Vergabe Grenzen gesetzt.
Empfiehlt die Organisationsuntersuchung die Durchführung des Winterdienstes durch den Bauhof?
In der gesamten Organisationsuntersuchung wird keine Empfehlung gegeben, den Winterdienst durch den Bauhof durchführen zu lassen. Vielmehr wurde geprüft, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit der Winterdienst zuverlässig durch Bauhofmitarbeiter durchgeführt werden kann. Der Winterdienst ist laut Straßenreinigungsgesetz vom 1.11. bis zum 31. März täglich, 24 Stunden am Tag vorzuhalten. In dem Organisationsgutachten werden Aussagen zu dem Umfang der Arbeitsstunden je Saison bei Durchführung des Winterdienstes durch die Mitarbeiter des Bauhofs getroffen. Die Arbeitsstunden betragen laut Kommunalagentur je Saison in der Summe 0,4 Vollzeitäquivalente. Zudem wird in dem Organisationsgutachten zur Erfüllung der arbeitsrechtlichen Vorgaben ein Schichtmodell empfohlen, sowie zur Sicherstellung der zuverlässigen Durchführung mindestens zwölf Mitarbeiter.
Wer trägt die Kosten für den Winterdienst?
Die Kosten für den Winterdienst sind den Kosten der Straßenreinigung zugerechnet. Diese Kosten werden über die Straßenreinigungssatzung als Gebühren gemäß Kommunalabgaben-Gesetz NRW umgelegt. Der Entwurf zur aktuellen Gebührensatzung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur am 14.11.2019 beraten und in der Ratssitzung am 12.12.2019 vom Rat als 7. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung beschlossen und erlassen.
Sind die Mitarbeiter des Bauhofs auch ohne Winterdienst ausgelastet?
Laut Organisationsgutachten entspricht der Stundenaufwand für den Winterdienst in der Summe 0,4 von 12 Stellen. Auch wenn wir zwölf Mitarbeiter haben und den Winterdienst vergeben, gibt es für alle Mitarbeiter mehr als ausreichend Arbeit. In der Wintersaison und Vogelschutzzeit fallen beispielsweise Heckenschnitte und Baumarbeiten im gesamten Gemeindegebiet an. In den vergangenen Jahren ist viel Arbeit liegen geblieben, weil ein Sperrvermerk des Rats auf Stellen des Bauhofs eine bedarfsgerechte, personelle Ausstattung des Bauhofs verhinderte.
Meine Meinung:
Die Entscheidung am 12. März 2020, den Winterdienst für die Gemeinde Weilerswist für drei Jahre zu vergeben, halte ich für vorausschauend und verantwortungsbewusst: Zum Zeitpunkt der Entscheidung konnte aufgrund fehlenden Personals eine zuverlässige Durchführung des Winterdienstes im Sinne der gesetzlichen Vorgaben durch den Bauhof nicht garantiert werden. Eine Vergabe für drei Jahre birgt die Chance auf kostengünstige Angebote von Dienstleistern, weil diese eine mehrjährige Planungssicherheit für Maschinen und Personal haben.
In drei Jahren kann der Rat neu entscheiden.