Letztlich wurde ich von einer Gruppe Kinder gefragt, was eine Bürgermeisterin ist und welche Aufgaben sie hat. Die Antworten waren kindgerecht, brachten mich aber auch auf eine Idee. Vielleicht ist es ja für die eine Bürgerin oder den anderen Bürger interessant zu erfahren, welche Pflichten, aber auch welche Befugnisse und Rechte ich als Bürgermeisterin in meinem Amt habe. In Nordrhein-Westfalen sind Rechte und Pflichten im Bürgermeisteramt im §62 der Gemeindeordnung NRW geregelt. In einem „Kommentar für die kommunale Praxis“ erklären Experten auf 27 Seiten diese Gemeindeordnung.
Pflichten und Rechte
Lassen Sie uns zuerst einen Blick auf die Verwaltungsgeschäfte werfen. Nachzulesen ist: „Der Bürgermeister ist nach § 62 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungschef und verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung.“ Daraus entsteht die Pflicht, verantwortlich für das Funktionieren und die Organisation des gesamten Verwaltungsapparats zu sein. Allerdings gehört dazu auch ein umfassendes Organisations- und Weisungsrecht sowie die Befugnis die Geschäfte zu leiten und zu verteilen. Es ist wirklich kein schönes Wort, aber zusammengefasst heißt das: „Der Bürgermeister ist ein Kommunalverfassungsorgan.“
Diese Verantwortung bezieht sich vor allem auf strategische und strukturelle Aspekte (Schwerpunkte und Priorisierung der Arbeit, Ressourceneinsatz, Zusammenarbeit bei fachbereichsübergreifenden Aufgaben, …), zu denen ich mich mit den beiden Dezernenten berate. Für die Erledigung des operativen Geschäfts tragen die Fachbereichsleitungen die Verantwortung. Detailliertes Fachwissen zu den einzelnen Sachbereichen haben die Sachbearbeiter:innen.
In der Organisationsstruktur in Weilerswist ist die Verwaltung in drei Dezernate untergliedert, zu denen verschiedene Fachbereiche mit unterschiedlichen Aufgabengebieten gehören. Als Bürgermeisterin bin ich, wie oben aus dem Gesetz zitiert, die Verwaltungschefin.
Es gibt aber auch Grenzen, die ich als Bürgermeisterin in Bezug auf die Beigeordneten einzuhalten habe und ich bin verpflichtet, die Verwaltung wirtschaftlich zu führen. In Bezug auf die Verwaltung heißt es in dem Gesetz aber ebenfalls: „Der Organisationsplan des Bürgermeisters geht auch dem Stellenplan des Rates vor.“
Personalentwicklung
Als Verwaltungschefin habe ich auch Personalverantwortung. Die Personalentwicklung ist in der Organisationsstruktur dem Fachbereich 1 – Zentrale Dienste – im Dezernat III zugeordnet. Zuständig dafür ist in der Gemeinde Weilerswist der 1. Beigeordnete Alexander Eskes. In Zusammenarbeit mit ihm bespreche ich nicht nur Neueinstellungen, sondern auch die Belange der Mitarbeiter:innen. Auf meine Initiative hin haben wir uns beworben, um das Zertifikat „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ zu bekommen.
Aktuell läuft eine Untersuchung zu der gesamten Verwaltungsstruktur. Er wird sie nicht verwundern, dass sich abgezeichnet hat, dass es Diskrepanzen zwischen den aktuell bekannten Aufgaben und der vorhandenen Mitarbeiter:innenzahl gibt. Insbesondere im Bereich Hoch- und Tiefbau klafft die Lücke. Nachdem die Zwischenergebnisse zuerst den Mitarbeiter:innen vorgestellt wurden, erfolgt seitens der Verantwortlichen die Stellenbeschreibung, die Stellenbemessung und letztlich die Planung des Personalbedarfs. Der allseits bekannte Mangel an Fachkräften wird die Suche definitiv nicht vereinfachen.
Vor der Suche gibt es aber noch einen weiteren wichtigen Schritt: Die Ergebnisse werden dem Rat der Gemeinde Weilerswist vorgestellt. Hier wird dann beraten, ob und wie eine Anpassung an die geänderten Bedürfnisse erfolgen soll. Beispielsweise können beschlossene Baumaßnahmen priorisiert und über einen längeren Zeitraum verteilt, die Lücke in dem Bereich Planen und Bauen reduzieren.
Sie merken schon: So einfach wie in einem Wirtschaftsunternehmen ist es nicht. Nach der Erkenntnis, dass Bedarf da ist, müssen noch einige Hürden genommen werden, um zukünftig mit vollzähligem Fachkräfteeinsatz arbeiten zu können.
Rat und Verwaltung
„Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vor“ heißt es im Absatz 2 Satz 1 des „Kommentars für die kommunale Praxis“ zum Paragraphen 62 der Gemeindeverordnung in Nordrhein-Westfalen. Darunter ist zu verstehen, dass die Sachinformationen in Ergänzung zu den allgemein verfügbaren Informationen so dargelegt werden, dass das Gremium in die Lage versetzt wird, sachgerecht zu beschließen. Es ist meine Pflicht, dem Rat eine sachangemessene Beratung und Beschlussfassung zu ermöglichen.
Denn: Der Rat ist das Gremium, das beispielsweise über den Haushaltsentwurf der Gemeinde, kommunale Richtlinien zum Planungsrecht und vieles mehr abstimmt. Einfach ausgedrückt: Er ist das Organ, das beschließt, was in Weilerswist mit welchen finanziellen Mittel umgesetzt wird.
Allerdings habe ich als „Kommunalverfassungsorgan“ auch das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen Aufgaben „an mich zu ziehen“, wie es in dem Kommentar heißt. Das wiederum heißt: Wenn mir als Verwaltungschefin eine Aufgabe wichtig erscheint und diese als solche auch begründe, kann ich – ohne Zustimmung des Rates – Ressourcen des Verwaltungsapparats nutzen.
Bürgerinnen und Bürger
Was wäre eine Gemeinde, und damit auch ich im Amt der Bürgermeisterin, ohne ihre Bürger:innen? Ganz einfach: nicht existent. Sie sind die wichtigsten Personen überhaupt. Neben den vielen Verwaltungsaufgaben versuche ich, mir genügend Zeit für sie zu nehmen und biete Bürgersprechstunden an, sowohl im Rathaus als auch bei „Auf ein Kölsch“, der jährlichen Tour durch die einzelnen Ortschaften.
So häufig wie möglich übernehme ich zudem die Gratulationen zum Geburtstag, zum Jubiläum oder zur Geburt eines Kindes. Das ist eine weitere willkommene Gelegenheit, das Ohr nah an den Bürger:innen zu haben, um herauszufinden „wo der Schuh“ drückt.
Das gelingt ebenfalls sehr gut durch den Social-Media-Kanal „Facebook“, auf dem ich meine Seite auch als Bürgermeisterin nutze. Dort gibt es Fragen, die ich entweder direkt beantworten kann oder manchmal eben auch ein paar Tage später, wenn ich erst Informationen einholen muss. Inzwischen habe ich mich aus einigen Weilerswister Gruppen zurückgezogen, aber das dürfte dem einen oder anderen ja schon aufgefallen sein.
Bei dem umfassenden Aufgabenfeld im Amt der Bürgermeisterin ist es mir nicht immer möglich, für alle Bürgerinnen und Bürger ständig präsent zu sein. Aber wenn Sie etwas auf dem Herzen haben, was die Gemeinde Weilerswist betrifft, dann scheuen Sie sich nicht, mich darauf anzusprechen. Leider kann ich Ihnen nicht immer Abhilfe versprechen, aber zumindest kann ich mich, im Rahmen meiner Möglichkeiten, für das eine oder andere einsetzen.
Repräsentationsaufgaben
Es gibt Wochenenden, da stehen so viele Termine an, dass ich mich tatsächlich vierteilen müsste, um alle wahrzunehmen. Oft ist es nicht leicht, zu entscheiden, welche Einladungen ich annehme. Manchmal funktioniert das Prinzip: Wer zuerst kommt … Aber eben nicht immer. Auf der anderen Seite bin ich sehr froh, dass es in Weilerswist und in den gemeindlichen Ortschaften ein so reges Vereinsleben mit vielen aktiven Mitgliedern gibt. Ohne sie wäre Weilerswist nur halb so schön.
Meine Repräsentationsaufgaben beschränken sich aber nicht nur auf die Besuche bei Vereinsfesten, sondern ich repräsentiere die Gemeinde ebenfalls bei offiziellen Veranstaltungen. Als Beispiel seien hier Besuche von und bei der Partnerstadt Carqueiranne ebenso genannt wie der Volkstrauertag oder auch die Feier zu 800-Jahre Swister Turm. Meist bedeuten diese Veranstaltungen, dass ich Reden vorbereite, die oft auch mit Recherche verbunden sind. Manchmal denke ich dabei: Wow, wieder etwas Geschichtliches aus der Gemeinde dazugelernt.
Bei aktuellen Themen wenden sich öfter die regionalen Medien an mich. Vor dem Mikrofon oder einer Kamera repräsentiere ich als Bürgermeisterin ebenso die Gemeinde. Einladungen zu Podiumsdiskussionen runden die vielfältigen Aufgaben als Beauftragte der Gemeinde ab.
Zusätzlich zum Verwaltungsgeschäft gibt es also noch eine Menge „Sonstiges“ zu tun. Ich darf Ihnen verraten: Meistens mache ich „Sonstiges“ gerne. Nur manchmal würde ich am Wochenende lieber die Füße hochlegen – aber das hatte ich ja im Juli zur Genüge …
In dieser Zeit sind übrigens auch diese Beiträge entstanden – für irgendwas muss so ein gebrochener Fuß ja gut sein.
Zusammenarbeit mit Kreis, Kommunen, Institutionen und Unternehmen
Wie wichtig eine gute Zusammenarbeit mit Kreis, anderen Kommunen und Institutionen ist, wissen fast alle Weilerswister seit der Bewältigung der Folgen nach der Flut 2021. Im regen Austausch mit Kreis, Kommunen und dem Erftverband entstand beispielhaft die Hochwasserschutz-Kooperation-Erft.
Ich gebe zu, ich habe nicht ständig Kontakt zu den elf Bürgermeister:innen des Kreises und dem Landrat. Das ist wie im Privatleben: Mit einigen Verwandten habe ich mehr Kontakt, mit den anderen weniger. Aber zumindest kenne ich den Landrat, alle Bürgermeisterkolleginnen sowie -kollegen und weiß, dass ich mich bei auftauchenden Fragen oder Problemen an jeden Einzelnen wenden kann.
Es gibt weitere Institutionen, zu deren Mitarbeiter:innen ich den Kontakt aufrecht erhalte, wie Verbandswasserwerk, LEADER-Region, Deutscher Städte- und Gemeindebund NRW, Bezirksregierung oder auch zur Landesvertretung.
Das Amt der Bürgermeisterin ist vielschichtig, arbeitsintensiv und manchmal nervenaufreibend, aber dafür darf ich am Entwicklungsprozess unserer Gemeinde federführend mitwirken. Es erfüllt mich mit großer Dankbarkeit, dass die Bürger:innen der Gemeinde mir mit ihren Stimmen das Vertrauen und den Rückhalt gegeben haben, die Entwicklung der Gemeinde gemeinsam mit deren Mitarbeiter:innen und dem Rat zu gestalten.